Winter2009

Stand der Dinge

So, der Termin beim Konsulat rückt näher und die Visumscheckliste füllt sich auch immer mehr mit Häckchen.

Reisepass – Check!
Formular DS-156 – Check!
Formular DS-157- Check!
Formular DS-158 – Check!
Bankbestätigung über Vermögen – Check!

Fehlen noch die  Unterlagen, die die InWent mir zuschicken will, ein frankierter Briefumschlag, und ein Nachweis darüber, dass ich die USA auch wieder verlassen will (reicht wohl ein Schreiben der Eltern aus, dass sie mich wieder aufnehmen, wenn ich wieder da bin…) und ein „farbiges Passfoto neueren Datums“. Natürlich kann ich dafür NICHT eines der noch 3 verbleibenden Reisepassfotos für 15 Euro verwenden, da diese nicht die Bestimmungen für das Visumsfoto erfüllen:

„Die US-Behörden haben eine genaue Vorstellung davon, welche Kriterien ein Lichtbild zu erfüllen hat, um ausweistauglich zu sein:
1. Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein.
3. Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen.
4. Die Fotos müssen einen weißen Hintergrund haben.
5. Die Fotos müssen den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide Ohren müssen sichtbar sein.
Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen, vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die maßgebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller eindeutig darstellt.
Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe oder schwarz-weiß und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 – 35 mm groß sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 – 35 mm – von der unteren Kante des Fotos gemessen- befinden. Das Foto darf keinen Rand haben. Es muss an das Formular DS-82 oder DS11, Antrag für U.S. Pass, bzw. an das Visa – Antragsformular DS-156 angeheftet oder aufgeklebt werden. Die Heftung muss so weit wie möglich vom Gesicht entfernt sein.
Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).

Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
– traditionelle Gesichtsmaske oder Burka
– Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal
– Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist.
Visa-Antragsteller: Ein separates Foto wird für jeden Antragsteller, einschließlich Kinder benötigt. Gruppenfotos können nicht angenommen werden.“ (via)

Dann geht’s in den nächsten Tagen erst nochmal zum längst überfälligen Friseurtermin und anschließend zum Fotografen…

Mein Britischer Mobilfunkanbieter weiß auch schon Bescheid, dass ich die Leistungen ab August nicht mehr wahrnehmen kann. Ich muss sagen, die haben sich sehr kulant gezeigt: Ich werde am 11. August auf Prepaid umgestellt, damit ich nach einem Jahr meine Nummer immer noch habe und könnte dann wieder in einen Vertrag einsteigen. Vielen Dank!

Nebenbei arbeite ich noch an der Homepage für unseren PPP Jahrgang. Mittlerweile ist die Page schon einigermaßen vorzeigbar. Interessierte dürfen gern mal vorbeischauen!

Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2009 um 19:03 Uhr unter Vorbereitungen abgelegt. Verfolge die Diskussion zu diesem Beitrag per RSS 2.0 feed. Hinterlasse einen Kommentar oder einen Trackback deiner eigenen Seite.

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